Auf dem Foto abwesend: Patrick Neuhaus, Leiter Immobilien und Logistik, und Gilles Bersier, Leiter Digital Support
Klare Rollen
Aufgrund einer effizienten und nachhaltigen Unternehmensführung trägt die FKB zur Entwicklung des Kantons Freiburg und zur Erhaltung seiner Ressourcen bei. Die im Geschäftsbericht dargelegten Corporate Governance-Grundsätze der FKB beziehen sich auf die Art und Weise, wie die Bank geführt, verwaltet und kontrolliert wird.
Strukturell setzt sich die FKB aus einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung, einem Prüf- und Risikoausschuss sowie einem Vergütungsausschuss zusammen.
Die Wahlmodalitäten des Verwaltungsrats und die Amtsdauer seiner Mitglieder sowie die diesbezüglichen Kompetenzen sind im Gesetz über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) vom 22. November 1988 festgelegt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie die Ausbildung, der berufliche Werdegang und die weiteren Mandate seiner Mitglieder und seines Präsidenten oder seiner Präsidentin werden auf der Website der FKB sowie im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Kompetenzen des Verwaltungsrats sind festgelegt und veröffentlicht, genauso wie dessen verschiedene Gremien. Das Verfahren zur Ernennung und Auswahl der Mitglieder des obersten Leitungsorgans ist ebenfalls festgelegt und öffentlich zugänglich.
Die Generaldirektion erarbeitet ihre Strategie der FKB in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat. Diese wird vom Verwaltungsrat genehmigt. Zur Vertiefung von Kernfaktoren für die Entwicklungsplanung der FKB findet einmal im Jahr ein Verwaltungsratsseminar statt. Die Leistung des obersten Führungsorgans wird jedes Jahr einer Selbstbewertung unterzogen.
Der Prüf- und Risikoausschuss vergewissert sich in regelmässigen Abständen, dass die Risiken beherrscht werden. Wesentliche Bedenken werden der Generaldirektion und dem Verwaltungsrat vorgelegt.
Die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verpflichtungen werden explizit erläutert. Alle Parteien (Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zulieferer, Vertreterinnen und Vertreter des Staates und der Öffentlichkeit) werden über die Reportingprozesse informiert.
Die ESG-Verantwortung wird in der FKB-Governance wie folgt umgesetzt und gewährleistet:
– Der Verwaltungsrat definiert und setzt die Strategie um. Seit September 2023 ist Frau Dominique Jordan Perrin ESG-Vertreterin im Verwaltungsrat. Sie stellt mit ihrer Funktion die ESG-Risiken sicher und arbeitet eng mit Herrn François Briguet, Mitglied der erweiterten Generaldirektion der FKB
und Leiter der ESG-Arbeitsgruppe, zusammen;
– Die Generaldirektion der FKB schlägt die Strategie vor, entwickelt Geschäftsmodelle und setzt Aktionspläne um.
Eine ESG-Arbeitsgruppe
Die FKB baut ihre ESG-Aktivitäten durch eine organisationsübergreifende Arbeitsgruppe (AG ESG) aus. Die AG ESG wird vom Leiter ESG / Transformation geführt, welcher der erweiterten Generaldirektion angehört.
Die Mitglieder der AG ESG setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche zusammen:
– Assistenz des Verwaltungsrates;
– Kommunikation;
– Personalwesen;
– Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance;
– Credit Risk Management;
– Finanzen;
– Marktleistungen;
– Marketing und soziales Engagement;
– Infrastruktur;
– IT und digitale Kanäle.
Jedes Mitglied ist in die Untergruppen der im Nachhaltigkeitsbericht ausgewiesenen Bereiche integriert:
– Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen;
– Die FKB als Arbeitgeberin;
– Soziales Engagement;
– Betriebsökologie und Klimaschutz.
Die AG ESG hält je nach Anforderungen der Bank regelmässig Sitzungen ab, jedoch mindestens einmal pro Monat. Für spezifische Geschäfte werden vom ESG-Verantwortlichen kurzfristig Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt.
Bei Bedarf werden Projekte parallel geführt (z.B. Mobilitätsplan, Richtlinien SBVg), um ein effektives Arbeitstempo zur Zielerreichung zu gewährleisten. In solchen Fällen wird für die erforderlichen Kompetenzen eine angemessene Organisation erstellt unter Einbeziehung aller notwendigen internen und externen Ansprechpartner.
Der ESG-Verantwortliche sorgt für die ordnungsgemässe Koordinierung der Prioritäten und achtet darauf, dass potenzielle Interessenkonflikte die Umsetzung der ESG-Massnahmen nicht beeinträchtigen. Die Prioritätenkoordination für die Umsetzung der Strategie und den Wandel der Bank liegt in der Verantwortung der Generaldirektion. Vermutungen bezüglich eines dauerhaften Interessenkonflikts werden daher sofort innerhalb letzterer behandelt.
ESG-Risiko reduzieren
Bei der ESG hat die FKB ganz besondere Risiken zu berücksichtigen, die sich wesentlich auf ihren Ruf und ihre finanzielle Performance auswirken können. Diese Risiken lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
– Das Risiko von «Greenwashing», das sich auf irreführende Informationen/Erklärungen im Zusammenhang mit ESG-Pfeilern bezieht, die die Bank machen könnte (eine unangemessene oder nicht angewendete interne Praxis, nicht ESG-Produkte, einen Mangel im Beratungsprozess etc.);
– Das physische Risiko, das mit den finanziellen Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängt. Diese Auswirkungen können direkt sein, z. B. Schäden an Immobilien oder Produktivitätseinbussen, oder indirekt, wie z. B. die Störung von Lieferketten. Physikalische Klimarisiken werden als akut bezeichnet, wenn sie auf Extremereignisse (Dürren, Überschwemmungen, Stürme) zurückzuführen sind, und als chronisch, wenn sie auf graduelle Veränderungen (höhere Temperaturen, Erdrutsch, Überschwemmung etc.) zurückzuführen sind;
– Das Übergangrisiko, das mit dem Übergang der Bank zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verbunden ist. Ein schlechter Übergang wird auch die Markt-, Reputations-, technologischen, politischen und rechtlichen Risiken negativ beeinflussen.
Risikobewertung
Die drei ESG-Risiken für die FKB sind in das globale Risikomanagement der Bank integriert und Bestandteil der internen Kontrollabteilung der Generaldirektion und des Verwaltungsrats. Das ESG-Risikoniveau wird aktuell als klein bis Mittel eingestuft.
Risiko von Greenwashing
Das Risiko von «Greenwashing» ist bei der FKB trotz des Drucks der Rating-Agenturen, die Notentarife auf den Zeitrahmen erhöhen, gering. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verschärfung der Bewertungen das grundlegende Risiko birgt, dass die Unternehmen versuchen, mehr als die Realität aufzuzeigen, um ein besseres ESG-Rating zu erreichen.
Bei der FKB wird die Kontrolle durch eine gute Governance im Entscheidungsprozess sichergestellt, die alle Anspruchsgruppen einbeziehen, die für die durchzuführenden Massnahmen verantwortlich sind. Die Beschlüsse und Berichte werden systematisch an die Generaldirektion und den Verwaltungsrat rapportiert und freigegeben.
Darüber hinaus folgt jede Kommunikation dem formellen Prozess der Bank, der die Leiterin Kommunikation umfasst, die ihrerseits Teil der ESG-Arbeitsgruppe ist.
Aufgrund der Verschärfung der bestehenden (z. B. SBVg-Richtlinien) und zukünftigen Regelungen (z. B. Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange und Empfehlungen der Arbeitsgruppe über Finanzinformationen zur Klimaänderung (Task Force on Climate-related Financial Disclosures, TCFD)) nehmen die Möglichkeiten zur Entstehung von Greenwashing-Situationen stark ab. Abweichungen werden direkt durch eine Herabstufung der Ratingagenturen ausgeglichen, die quantifizierte Leistungs- und Wirkungsindikatoren benötigen.
Physisches Risiko
Aufgrund ihrer Lage in der Mitte der Schweiz, auf einer Geländekonfiguration mit wenig Gefälle in ihrer Gesamtheit und nicht in einer instabilen Zone, hat die Bank ein geringes inhärentes Risiko.
Sie hat deshalb bisher keine Massnahmen ergriffen und die Situation wird periodisch überprüft.
Überbrückungsrisiko
Die Bank hat sich an die beiden Richtlinien der SBVg gehalten, die für alle Mitgliedsbanken der SBVg verbindlich sind. Mit der Festlegung ihrer Anlage- und Kreditpolitik sicherte sie sich die Grundlage, um positiv auf das Marktrisiko zu reagieren. Dennoch muss sie ihre Ambitionen jährlich anhand der in ihrer Charta für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele überprüfen, um die tatsächliche Wirkung messen zu können.
Die Bank muss neue ESG-Vorschriften und bewährte Verfahren antizipieren und ihre Massnahmen in ihren Nachhaltigkeits- und Managementberichten dokumentieren, um den Investoren grösstmögliche Transparenz zu verschaffen.
Die übrigen Risiken (Markt, Korruption, Geldwäscherei, Betrug usw.) sind integraler Bestandteil des globalen Risikomanagements der Bank und werden in diesem Bericht nicht erläutert.
Qualitative Analyse
Risiko von Greenwashing
Die FKB ist in Bezug auf die Meldungen bisher sehr vorsichtig geblieben und hat sich stets vergewissert, dass für jede publizierte Publikation faktische und bezifferte Belege vorliegen.
Alle im Jahr 2023 angekündigten Massnahmen sind laufende und/oder geplante Massnahmen mit einem spezifischen Budget. Damit wird sichergestellt, dass keine Zusicherungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden können.
Physisches Risiko
Angesichts des inhärenten geringen Risikos hat die Bank in diesem Stadium keine spezifischen Massnahmen ergriffen. Die Situation wird periodisch überprüft. Kurzfristig sind keine Massnahmen vorgesehen (d.h. 2024).
Überbrückungsrisiko
Die neue Anlagepolitik wurde ab dem 1. Januar 2024 eingeführt und die ESG-Präferenzen der Kundinnen und Kunden werden seit 2024 ebenfalls erhoben. Die Indikatoren liegen daher für den in vorliegendem Bericht (2023) untersuchten Zeitraum noch nicht vor.
Dasselbe gilt für die Kreditindikatoren. Das Bankensystem der FKB wurde im vierten Quartal 2023 gemäss der SBVg-Richtlinie konfiguriert. So begann die ESG-Datenerhebung am 1. Januar 2024.
Die Qualität der ESG-Daten ist Teil eines kontinuierlichen Datenverbesserungsprozesses ab dem 01.01.2024 für Neukunden und bis Ende 2024 für den bestehenden Bestand.
Die Entwicklung dieser Indikatoren, insbesondere in Bezug auf den Rat, wird sich somit erst ab 2025 tatsächlich mit einem gewissen Abstand messen lassen.
Steuerung des Prozesses
Im Bewusstsein, dass jeder Wandel der Unternehmenskultur eine besondere Anstrengung und eine langfristige Motivation erfordert, ist der Prozess bei der FKB sehr pragmatisch, damit die Aktion zum Resultat der Wirkung wird. Für die FKB ist es wichtig, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intern einen Sinn zu geben, damit sie fundiert beraten können. Ziel ist es, alle Stakeholder in die Klimawende zu bringen.
Dieser Prozess wird vom Verwaltungsrat und der Generaldirektion der Bank unterstützt, die die Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Ausbildung jeder Beraterin und jedes Beraters ermöglichen, um die Ziele der doppelten Materialität zu erreichen.
Ziele für Gesellschaft und Umwelt priorisieren
Die ESG-Arbeitsgruppe priorisiert die Schwerpunkte der zu ergreifenden wirkungsvollen Massnahmen unter Einbezug der an den Geschäftsmodellen der FKB beteiligten Stakeholder.
Nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sind zwei analytische Dimensionen zu berücksichtigen, um den ESG-Herausforderungen Gewicht zu verleihen:
– Die finanzielle Substanz, die die Auswirkungen gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens untersucht;
– Die materielle Auswirkung, die sich mit den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft befassen wird.
Mit diesen beiden Achsen kann die Matrix der doppelten Materialität geschaffen werden. Die horizontale Achse zeigt die Themenrelevanz für die Parteien, während die vertikale Achse das Ausmass der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Geschäftsmodells der FKB. Mit diesem Vorgehen können die für die Stakeholder relevanten Nachhaltigkeitsthemen wie Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Partner priorisiert werden. Sie ermöglicht es auch, die dominierenden Themen des Geschäftsmodells der FKB hervorzuheben.
Zu den neuen Parametern, die bei der Matrix der doppelten Materialität zu berücksichtigen sind, gehören die beiden Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg):
– Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz;
– Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Matrix der doppelten Materialität
Diese beiden organisationsübergreifenden Richtlinien sichern die Bedeutung der Inhalte für Beratung, Ausbildung, Daten und werden es ermöglichen, Indikatoren festzulegen, um die künftige Entwicklung der Auswirkungen auf die CO2-Emissionen zu verfolgen.
Die FKB hat 2023 die Grundlagen geschaffen, um diese Richtlinien umsetzen zu können, um die von der SBVg festgelegte verbindliche Übergangsfrist vom 1. Januar 2024 einzuhalten. Dazu umgab sie sich mit neuen Stakeholdern wie externen, auf Immobilien und Anlagen spezialisierten Dienstleistern. In diesem Rahmen wurden die Beraterinnen und Berater in Nachhaltigkeitsaspekten im Immobilien- und Anlagebereich geschult, um Kundenberatungsleistungen gemäss den Richtlinien der SBVg zu erbringen.
Die materiellen Herausforderungen, die in der Matrix dargestellt werden, werden in diesem Bericht behandelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die FKB ein breites Spektrum indirekter Emissionen im Zusammenhang mit ihren Geschäften und ihrem gesamten kommerziellen Ökosystem umfasst, einschliesslich ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten, Kundinnen und Kunden und Unternehmen, in die sie investiert. Um eine grosse Wirkung auf das Scope 3 zu erzielen, beurteilt sie ihre physikalischen und transitorischen Risiken, um nachhaltige Ziele zu verfolgen und so die materiellen Umweltwirkungen (wirtschaftlich, sozial oder ökologisch) zu gewährleisten.
Scopes definieren
Um die CO2-Bilanz eines Unternehmens zu erstellen, werden die von ihm produzierten Treibhausgasemissionen in 3 Perimeter, sogenannte «Scopes», eingeteilt.
Scope 1: direkte Treibhausgasemissionen, also Emissionen, die direkt auf Unternehmensebene erfolgen (Raumheizung, Emissionen betriebseigener Fahrzeuge usw.)
Scope 2: indirekte energiebezogene Emissionen, die für den Betrieb des Unternehmens erforderlich sind (Strom, Heizung usw.)
Das Scope 3 einer Bank besteht hauptsächlich aus folgenden Emissionen:
A. Emissionen im Zusammenhang mit Investitionen und Finanzierungen: indirekte Emissionen im Zusammenhang mit Investitionen und Finanzierungen, die die Bank anderen Unternehmen oder Projekten gewährt. Dies könnte Tätigkeiten in kohlenstoffintensiven Sektoren (Industrie, Baugewerbe usw.) einschliessen.
B. Lieferkettenemissionen: Emissionen aus Tätigkeiten der Lieferanten der Bank wie Herstellung von Produkten, Warentransport usw.
C. Kundenbezogene Emissionen: Indirekte Emissionen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bankkunden, wie Emissionen aus der Verwendung von Finanzprodukten der Bank für Investitionen oder Käufe.
Ein fruchtbarer Kreislauf, um die ESG voranzubringen
Um ESG-Projekte zu entwickeln und konkret umzusetzen, geht die FKB nach einem klar definierten Schema vor. Basierend auf den FKB-Werten integriert die AG ESG systematisch die von allen Stakeholdern eingebrachten Ideen, die sich positiv in ihren ESG-Massnahmenplan auswirken können.
Diese Vorgehensweise erlaubt es, ein lenkendes und kohärentes Vorgehen über die gesamte Organisation der Bank hinweg sicherzustellen und die mit der Vision der FKB verbundenen Beitragsprojekte konkret umzusetzen.
Vision
Nachhaltigkeit ist vollständig in die Vision der FKB integriert, die auf vier wesentlichen Werten beruht: Vertrauen, Kompetenz, Effizienz und ESG-Engagement. Alle Aktivitäten der FKB beruhen daher auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, die auf ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien beruhen. Die Prinzipien der guten Unternehmensführung werden umgesetzt.
Die Richtlinien zur Unternehmensführung, die Grundsätze der Risikopolitik, die Kreditpolitik, die Charta für nachhaltige Entwicklung, das Personalreglement und die Personalrichtlinien sind die grundlegenden Bausteine des Nachhaltigkeitsmanagements.
Zweck
Der Zweck der FKB ist im Gesetz vom 22. November 1988 über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) verankert. Gemäss Art. 2 des FKBG verfolgt die FKB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben drei Ziele:
– Zur Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg beitragen;
– Die Befriedigung der Finanzbedürfnisse von Unternehmen und Privatpersonen erleichtern; ihnen die Möglichkeit bieten, für ihre Ersparnisse und ihr Kapital sichere Anlagen zu tätigen;
– Dem Kanton Freiburg Einnahmequellen erschliessen.
Strategie
Die FKB schafft ein Vertrauensklima und erfüllt die Kundenbedürfnisse auf verantwortungsvolle Weise gemäss den ESG-Prinzipien. Dies bedeutet:
– Teilen ihrer Werte mit ihren Kundinnen und Kunden;
– ESG-Kriterien systematisch in ihre Aktivitäten integrieren;
– Die Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ESG-Markenbotschafterinnen und -botschafter stärken.
Geschäftsmodelle
Die FKB entwickelt ihre Strategien, indem sie ihre Geschäftsmodelle weiterentwickelt. Dazu verwendet sie insbesondere die Methode «Business Model New Generation». Durch die Anwendung dieser Methodik stehen die den Kundinnen und Kunden angebotenen Mehrwerte stets im Mittelpunkt der Anliegen, Aktivitäten und Innovationen der FKB. Auch sind die ESG-Erwartungen der Kundinnen und Kunden fester Bestandteil der von der FKB umgesetzten Geschäftsmodelle.
Unterstützende Projekte
Um die Geschäftsmodelle umzusetzen, entscheidet der Verwaltungsrat über das Investitionsbudget für zukünftige Projekte und unterstützt damit die von der Generaldirektion der FKB vorgeschlagenen ESG-Bemühungen und integriert gleichzeitig alle unsere folgenden Werte.
Unsere Werte
Vertrauen
Die Kundschaft steht im Mittelpunkt. Die FKB erfüllt deren Bedürfnisse und ist ein vertrauenswürdiger Partner. Die Beziehungen sind transparent, direkt und konstruktiv.
Kompetenz
Die FKB stützt sich auf qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie fördert ihre Weiterbildung, damit sie ihre Kompetenzen ständig ausbauen können.
Effizienz
Ob in ihren Kundenbeziehungen, ihren Produkten, Prozessen oder ihrer Organisation, Effizienz ist für die FKB von zentraler Bedeutung. Die Führungsstruktur der Bank und die Geschäftsabläufe ermöglichen schnelle Entscheidungsfindungen.
ESG-Engagement
Die Geschäftstätigkeit der FKB beruht auf Nachhaltigkeitsgrundsätzen und basiert auf ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien. Die Prinzipien der guten Unternehmensführung werden umgesetzt.
Transparenter Dialog
Durch regelmässige und intensive Gespräche mit ihren Ansprechpartnern erkennt die FKB, welche Anforderungen sie erfüllen muss, beobachtet Trends und definiert Stärken und Verbesserungspotenziale. Die FKB bezieht alle Akteure ein, die eine bedeutende Rolle bei der Wertschöpfung oder den Aktivitäten der FKB spielen. Die Behörden und Medien werden in erster Linie durch Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und aufsichtsrechtliche Berichte informiert.
Mit den Kundinnen und Kunden
Eine persönliche Beziehung zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und ein enger Kontakt im gesamten Tätigkeitsbereich der Bank sind zentrale Aspekte. Die Beratungsintensität und Kontaktfrequenz sind den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und dem Umfang der Kundenbeziehung angepasst.
Um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Zugangskanälen (Schalter, Bancomaten, E-Banking, Mobile Banking). Zudem organisiert die FKB Veranstaltungen, bei denen sie den Dialog mit ihren regionalen Ansprechpartnern fördert. Zu den angebotenen Dienstleistungen werden regelmässig Markt- und Zufriedenheitsstudien durchgeführt.
Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FKB werden Zufriedenheitsumfragen durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgeschlagenen Ideen werden anschliessend vom Jugendrat (JR), der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alter von 25 bis 35 Jahren zusammensetzt, diskutiert und analysiert. Die berücksichtigten Ideen und die daraus abgeleiteten Vorschläge werden der Generaldirektion unterbreitet, die sie zur Kenntnis nimmt, um sie gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Dies motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Eigeninitiative und unternehmerischem Denken.
Die Personalkommission (PERKO) der FKB vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Führungsgremien der Bank. Die Personalkommission wird durch ein separates Reglement geregelt.
Mit dem Staat Freiburg
Mit dem Kanton Freiburg wird ein regelmässiger und institutionalisierter Dialog über wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen geführt. Regelmässige Treffen mit der Delegierten für nachhaltige Entwicklung des Kantons Freiburg finden statt. Neben finanziellen und wirtschaftlichen Fragen wird die Strategie des kantonalen Klimaplans des Kantons Freiburg von der FKB berücksichtigt.
Mit Lieferanten und Partnern
Lieferanten und Partner werden im Rahmen von Ausschreibungen anhand von Beschaffungskriterien gemessen. Mit dem Partner wird ein Austausch über ESG-Massnahmen geführt, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und so Synergien für ein gemeinsames Engagement zu finden.
Mit Externen
Die FKB arbeitet aktiv mit den Westschweizer und angrenzenden Kantonalbanken zusammen: BEKB, BCVs, BCV, BCGe, BCN und BCJ. Als Gründungsmitglied von Carbon Fri arbeitet die FKB seit der Stiftungsgründung mit der Stiftung.
Gesetzliche Normen einhalten
Die FKB erkennt die internationalen Menschenrechtsstandards an und identifiziert sich mit den darin enthaltenen Werten und Bestrebungen, die sie vermitteln. Die Personalrichtlinien der FKB regeln den Integritätsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Diese dürfen weder direkt noch indirekt diskriminiert werden. Vorgesetzte müssen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs für ein arbeitsfreundliches und belästigungsfreies Klima sorgen.
Um Persönlichkeitsverletzungen oder Unregelmässigkeiten wie Gesetzes-, Verordnungs- und Normverstösse zu melden, verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen internen Kommunikationskanal, um das aufgetretene Problem zu melden.
Das Personalreglement und die Personalrichtlinien sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge. Sie beinhalten Verhaltensregeln, die sich insbesondere mit Bestechung und Geldwäsche befassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen schriftlich, dass sie diese Richtlinien erhalten haben, und verpflichten sich, diese zu befolgen. Diese Themen werden sowohl am Einführungstag für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch in verschiedenen Schulungen behandelt.
Die FKB investiert beachtliche Mittel, um der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung wirksam entgegenzutreten. Sie erfüllt auch die Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflicht. Die Kundschaft ist ihrerseits für die Einhaltung der für sie geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen verantwortlich, wozu namentlich die Steuererklärungs- und Steuerzahlungspflicht gehören. Die Kundinnen und Kunden entbinden die Bank von jeglicher diesbezüglichen Verantwortung.
Gewährleistung der Konformität
Konformität und Einhaltung der Standesregeln gehören zu den starken Werten der FKB. Als verantwortungsbewusste Bank stellt die FKB die Loyalität und Integrität ihrer Geschäftspraktiken ins Zentrum ihres Beziehungsansatzes. Konformität bedeutet, dass die FKB bei ihrem Handeln die für Bank- und Finanzgeschäfte geltenden Bestimmungen einhält, unabhängig davon, ob es sich um Gesetze, Verordnungen, Berufs- oder Standesregeln oder interne Normen handelt. Die Einhaltung dieser Grundsätze bedeutet eine Verpflichtung gegenüber den Kundinnen und Kunden sowie eine Garantie für das Vertrauen und den Ruf der Bank.
Alle Kundenbeschwerden sind zentral bei der Abteilung Recht, Risiken und Compliance angesiedelt, die sie je nach Schwere den verschiedenen Instanzen melden: die Generaldirektion, den Verwaltungsrat oder den Schweizerischen Bankenombudsmann.
Bei spezifischen Fragen oder Beschwerden zu Bank- und Finanzgeschäften der Bank können sich die Kundinnen und Kunden an einen neutralen Vermittler wenden: Den Schweizerischen Bankenombudsmann. Dieser fungiert für Kundinnen und Kunden der Mitgliedsinstituten der Schweizerischen Bankiervereinigung als Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis (https://bankingombudsman.ch). (https://bankingombudsman.ch/fr/)
Bekämpfung des Steuerbetrugs
Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung wendet die FKB die verschiedenen Regelungen zum automatischen Steuerinformationsaustausch an, sei es nach dem OECD-Standard (AIA) oder im Rahmen des zwischen der Schweiz und den USA geschlossenen FATCA-Abkommens.
Diese Standards ermöglichen Steuerbehörden eines Partnerstaats, Daten und Finanzinformationen über die von ihren Steuerpflichtigen im Ausland gehaltenen Konten und Wertpapierdepots zu erhalten. Auf nationaler Ebene hat die Schweiz das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und das FATCA-Gesetz eingeführt, die als Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen dienen.
Diese Normen gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Daten über Kundinnen und Kunden und deren Vermögen werden nur ausgetauscht, wenn die Schweiz mit dem jeweiligen Partnerstaat ein Abkommen abgeschlossen hat. Eine Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz derzeit AIA betreibt, ist auf der Website der FKB sowie auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zu finden. Letztere enthält auch sämtliche Informationen zum AIA.
Bekämpfung von Geldwäscherei
Die Freiburger Kantonalbank hat Massnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form von Korruption innerhalb der Anstalt ergriffen. So ist es beispielsweise in ihrer internen Regelung verboten, Geld oder andere Geschenke anzunehmen, sich direkt oder indirekt irgendwelche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versprechen zu lassen oder zusichern zu lassen, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem kommerziellem Wert, wobei der Höchstwert in dieser Regelung beschrieben wird.
Die FKB untersteht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und erfüllt damit alle Anforderungen des Finanzsektors. Sie verfügt über eine Abteilung für Compliance und Risikomanagement, die hauptsächlich die im «FINMA-Rundschreiben 2017/1 Corporate Governance – Banken» beschriebenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrnimmt, insbesondere alle Bestandteile der 2. Verteidigungslinie. Diese gewährleistet die Trennung der Kontrollen und die Unabhängigkeit der Entscheidungen. Die Abteilung besteht aus vier strukturellen Einheiten, darunter der Compliance-Einheit, welche die Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie der auf dem jeweiligen Markt geltenden Standesregeln überprüft.
Dabei ist die Compliance-Funktion verantwortlich für die jährliche Beurteilung der Compliance-Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, sowie für die Erarbeitung eines risikoorientierten Aktionsplans. Sie erlässt Richtlinien zur Festlegung von Verhaltens- und Organisationsregeln, die zur Sicherstellung einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu beachten sind.
Eine für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltende spezifische Weisung bezweckt in erster Linie die Konkretisierung der Regeln, Sorgfaltspflichten und Gebräuche zur Verhinderung der Gefahr der Geldwäscherei innerhalb der Bank. Ausserdem werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank auf ihr Engagement hin in den geltenden Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geschult.
Die Bank wird auch jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass ihre Prozesse mit dem gesetzlichen und regulatorischen Rahmen in Einklang stehen.
https://www.bcf.ch/de/die-fkb/ueber-uns/rechtliche-hinweise
Schutz von Kundendaten
Der Schutz von Kundendaten spielt für die Bank eine zentrale Rolle. Die FKB verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), das zusammen mit dem Bankgeheimnis die Kundinnen und Kunden vor unberechtigtem Zugriff auf ihre von der FKB bearbeiteten Personendaten schützt. Hierfür wurden Führungsgrundsätze sowie technische, organisatorische und infrastrukturbezogene Massnahmen umgesetzt.
Die Bank verarbeitet die Daten ihrer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner insbesondere, um ihren vertraglichen, gesetzlichen und/oder regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen und um ihre berechtigten Interessen wie die Entwicklung der Geschäftsbeziehung mit ihren Kundinnen und Kunden zu verfolgen. Um den obigen Verpflichtungen nachzukommen, kann die FKB gewisse Dienstleistungen an Dritte auslagern, insbesondere im Informatik- oder Verwaltungsbereich. Diese Dritten sind vertraglich verpflichtet, die Vertraulichkeit und die Datensicherheit zu wahren. Darüber hinaus trifft die Bank die angemessenen erforderlichen Massnahmen, um die Datenübermittlung an Dritte zu sichern. Diese Dritten dürfen selbst nur mit Zustimmung der Bank Subunternehmer beauftragen.
Die Kundin bzw. der Kunde hat unter Vorbehalt der gesetzlichen Einschränkungen insbesondere das Recht:
– auf den Zugang zu ihrer/seiner Daten und die Beschaffung von Informationen über die Modalitäten der Verarbeitung ihrer Daten durch die Bank;
– auf die Berichtigung ihrer/seiner Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind;
– ihre/seine Zustimmung zu widerrufen;
– soweit gesetzlich zulässig, die Rückgabe der an die Bank gelieferten Daten oder deren Übertragung an einen Dritten zu verlangen (Recht auf Portabilität);
– die Bearbeitung ihrer/seiner Daten einzuschränken, beispielsweise indem sie/er sich der Bearbeitung ihrer Personendaten zu Marketingzwecken widersetzt;
– auf die Löschung der Daten, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, unter Vorbehalt der anwendbaren Aufbewahrungsfristen insbesondere nicht mehr erforderlich sind.
Die FKB bewahrt die Personendaten so lange auf, wie dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten notwendig ist. Die Akten werden deshalb in der Regel zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Abschluss der Transaktion vernichtet.
Intern ist die Einhaltung der Kundenvertraulichkeit, insbesondere des Bankgeheimnisses, in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Personalreglement und in den Weisungen festgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmässig für die Einhaltung der entsprechenden Normen und Massnahmen sensibilisiert, insbesondere durch verschiedene interne Schulungen.
Die vollständigen Informationen über die Handhabung von Personendaten durch die Bank und die diesbezüglichen Kundenrechte sind in der auf der Website der Bank verfügbaren «Datenschutzerklärung» abrufbar. Die Kundinnen und Kunden werden auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglementen der FKB, in einem speziellen Informationsblatt sowie in den Nutzungsbedingungen ihrer Internetseite auf den Datenschutz aufmerksam gemacht.
Gewährleistung der Datensicherheit
Alle persönlichen und besonders schützenswerten Daten werden durch ein mehrstufiges Sicherheitssystem geschützt. So sind alle nicht öffentlichen Räume der Bank durch ein Zugangskontrollsystem geschützt und nur ordnungsgemäss befugte Personen haben Zugriff darauf.
Ebenso kann der Zugriff auf die Informatiksysteme der FKB nur mit einer individuellen Identifikationsnummer und einem persönlichen Passwort der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Zudem ist jeder Einzelcomputer mit einem persönlichen Passwort geschützt.
Der Zugriff auf die Daten ist nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank oder ordnungsgemäss beauftragten Personen gestattet und beachtet den Grundsatz, dass die Information nur dann zu erhalten ist, wenn sie «Need to Know» erforderlich ist.
Im Bereich der Cybersicherheit wird die Systemsicherheit regelmässig überprüft und seine Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe getestet. Die IT-Infrastruktur ist vollständig an die Swisscom (Schweiz) AG ausgelagert, die einen eigenen Sicherheitsstandard (ITSLB – IT-Security Level Basic) eingeführt hat, der auf den Best Practices in den Bereichen Technik, Organisation und Infrastruktur basiert.
Der Ansatz von Swisscom erstreckt sich über alle von der FKB genutzten IT-Ebenen: Applikationen, Datenbanken, Dienstleistungen, Datenspeicherung, Arbeitsplätze, Netzwerke und Server. In jeder dieser Schichten gewährleistet Swisscom die Sicherheit der Konfigurierung, der Schutzsysteme, des Identitäts- und Zugriffsmanagements, der Kontrolle und des Reportings.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reglemente
Die Kundinnen und Kunden der FKB können die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglemente der Bank sowie die folgenden Dokumente und Informationen in einem speziellen Bereich einfach online abrufen:
– Die Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), welche allgemeine Informationen zu den wichtigsten Finanzdienstleistungen sowie zu den Risiken des Handels mit Finanzinstrumenten liefert;
– Die Beschreibung der von der FKB angebotenen Finanzdienstleistungen sowie der im Rahmen des Anlegerschutzes eingeführten Bestimmungen;
– Ein informatives Merkblatt zu Provisionen und Retrozessionen, worin die Tragweite von Art. 31 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freiburger Kantonalbank erläutert wird.