Von links nach rechts, sitzen: Patrick Neuhaus, Leiter Immobilien und Logistik - Francois Briguet, Leiter ESG - Sandra Galliker, Senior Projektleiterin - Alain Pauli, Leiter Credit Risk Management - Laetitia Schaller, Leiterin Marketing
Governance mit klarer Rollendefinition
Mit einer leistungsfähigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung trägt die FKB aktiv zur Entwicklung des Kantons Freiburg bei und achtet gleichzeitig auf die Erhaltung seiner Ressourcen. Seine im Geschäftsbericht dargelegten Governance-Grundsätze erklären, wie die Bank unter Einhaltung der Best Practices geführt, verwaltet und kontrolliert wird.
Auf organisatorischer Ebene beruht die FKB auf einer klaren Governance-Struktur, die sich aus einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung, einem Prüf- und Risikoausschuss sowie einem Vergütungs- und Nominationsausschuss zusammensetzt.
Die Wahlmodalitäten der Mitglieder des Verwaltungsrates, die Amtsdauer sowie ihre Kompetenzen werden im Gesetz vom 22. November 1988 über die Freiburger Kantonalbank (FKG) festgelegt. Die Zusammensetzung des Rates sowie die beruflichen Laufbahnen, Ausbildungen und anderen Mandate seiner Mitglieder – einschliesslich derjenigen seines Präsidiums – werden auf der Website der FKB und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Kompetenzen des Verwaltungsrates und seiner Fachausschüsse sind genau definiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Prozess zur Wahl und Auswahl der Mitglieder des obersten Leitungsorgans wird ebenfalls formalisiert und veröffentlicht, um Transparenz und institutionelle Strenge zu gewährleisten.
Die Strategie der FKB wird von der Generaldirektion und dem Verwaltungsrat gemeinsam ausgearbeitet und von diesem formell bestätigt. Mit einem jährlichen Seminar, das dem Verwaltungsrat gewidmet ist, werden die strategischen Herausforderungen und die prioritären Entwicklungsachsen der Bank vertieft. Ergänzend wird eine jährliche Selbstevaluation der Leistung des obersten Steuerungsorgans durchgeführt, um die Transparenz und Wirksamkeit seiner Steuerungsaufgabe zu erhöhen.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss sorgt für das konsequente Management und die Eindämmung der Risiken der Bank. Die wichtigsten Fokuspunkte werden der Geschäftsleitung sowie dem Verwaltungsrat übermittelt, um eine informierte und reaktive Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verpflichtungen (ESG) der FKB sind klar definiert und in ihre Gesamtstrategie integriert. Die Anspruchsgruppen (Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Lieferanten, Vertreterinnen und Vertreter des Staates und der Zivilgesellschaft) werden transparent über die Berichtsprozesse im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen informiert.
Die ESG-Governance der FKB beruht auf klar definierten Verantwortlichkeiten:
– Der Verwaltungsrat legt die ESG-Strategie der Bank fest. Seit September 2023 ist Dominique Jordan Perrin dort als ESG-Referentin tätig. Sie begleitet dabei das Risikomanagement im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Herausforderungen.
– Die Geschäftsleitung ist für die operative Umsetzung der ESG-Strategie zuständig. Sie entwickelt nachhaltige Geschäftsmodelle und steuert die Aktionspläne. François Briguet, Mitglied der erweiterten Generaldirektion, ist Leiter der ESG-Arbeitsgruppe und stellt die Kohärenz der Initiativen innerhalb der Organisation sicher.
Sandra Galliker, neue CSR-Verantwortliche
Die Generaldirektion hat Sandra Galliker per 1. April 2025 zur CSR-Verantwortlichen ernannt. In dieser strategischen Rolle wird sie die ESG-Arbeitsgruppe steuern, die ESG-Risikoanalyse überwachen und regulatorische Entwicklungen verfolgen. Sie wird die Bank auch in verschiedenen externen Kommissionen vertreten.
Eine Charta für die Zukunft
Die Geschäftsleitung der FKB übernimmt mit Unterstützung ihres Verwaltungsrats die operative Verantwortung für wirtschaftliche, soziale und ökologische Massnahmen. In der Charta für nachhaltige Entwicklung legt sie spezifische Ziele fest, bewertet deren Erreichung, leitet Folgemassnahmen ein und sorgt für eine transparente Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen der Bank.
Die Charta für nachhaltige Entwicklung 2024-2027 legt Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen der Bank, ihre soziale Verantwortung sowie ihr Engagement für die Umwelt fest. Ausserdem zeigt sie auf, wie die FKB zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) beiträgt.
Eine Arbeitsgruppe für ESG
Um ihre ESG-Aktivitäten auszubauen und konkrete Massnahmen umzusetzen, hat die Generaldirektion der FKB 2003 eine Arbeitsgruppe (AG ESG) eingesetzt. Die AG ESG wird seit dem 1. April 2025 von der neuen CSR-Beauftragte geführt.
Die Mitglieder der AG ESG vertreten verschiedene Bereiche innerhalb der Bank: Assistenz des Verwaltungsrates; Kommunikation; Credit Risk Management; Finanzen; Immobilien und Logistik; IT und digitale Kanäle; Rechtsdienst, Risiken und Compliance; Marketing und soziales Engagement; Produkte und Dienstleistungen; Personalwesen.
Jedes Mitglied ist in Untergruppen eingeteilt, die den im Nachhaltigkeitsbericht genannten Bereichen entsprechen, nämlich: Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen; Die FKB als Arbeitgeberin; Soziales Engagement; Betriebsökologie und Klimaschutz.
Die AG ESG trift sich regelmässig, mindestens einmal pro Monat. Für spezifische Dossiers setzt der ESG-Leiter Ad-hoc-Arbeitsgruppen ein, die diese Sitzungen so rasch wie möglich organisieren. Bei Bedarf werden parallele Projekte lanciert, um ein optimales Tempo bei der Zielerreichung zu gewährleisten. In diesen Fällen wird entsprechend den erforderlichen Kompetenzen eine angepasste Organisation eingerichtet, die alle erforderlichen internen und externen Stakeholder einbezieht.
Ziele für Gesellschaft und Umwelt priorisieren
Die ESG-Arbeitsgruppe priorisiert die Schwerpunkte der zu ergreifenden Massnahmen unter Einbezug der an den Geschäftsmodellen der FKB beteiligten Stakeholder. Dabei berücksichtigt er zwei Analysedimensionen, um den Anforderungen der Global Reporting Initiative (GRI) zu entsprechen:
– die finanzielle Materialität, welche die Auswirkungen der ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens beurteilt.
– die materielle Auswirkung, die sich mit den Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft befassen wird.
Diese beiden Dimensionen werden überkreuzt, um die Matrix der doppelten Materialität zu erarbeiten. Die horizontale Achse zeigt die Themenrelevanz für die Anspruchsgruppen, während die vertikale Achse das Ausmass der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Geschäftsmodells der FKB.
Zu den Elementen, die bei dieser Matrix der doppelten Materialität zu berücksichtigen sind, gehören insbesondere die beiden Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg):
– Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz;
– Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Materialitätsmatrix
Diese beiden organisationsübergreifenden Richtlinien unterstreichen die Bedeutung der Materialitäten in den Bereichen Beratung, Bildung und Daten und ermöglichen die Definition von Indikatoren.
Im Jahr 2024 setzte die FKB ihre Anstrengungen zur Umsetzung dieser Richtlinien fort, um sicherzustellen, dass die von der SBVg festgelegten verbindlichen Übergangsfristen eingehalten werden. Zu diesem Zweck hat die Bank mit neuen Anspruchsgruppen zusammengearbeitet und externe Dienstleister beigezogen, die auf Immobilien und Anlagen spezialisiert sind. Parallel dazu führten die Beraterinnen und Berater ihre Ausbildung zu Immobilien- und anlagespezifischen ESGHerausforderungen fort, um Kundenberatungsdienstleistungen gemäss den Richtlinien der SBVg zu erbringen.
Sich für nachhaltige Ziele einsetzen
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sind das Herzstück der Agenda 2030, welche die Vereinten Nationen im Herbst 2015 verabschiedet haben. Sie definieren die ökologischen, sozialen und Governance-Meilensteine, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die Unternehmen spielen bei der Erreichung dieser Ziele eine Schlüsselrolle. Die FKB ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat die notwendigen Grundlagen gesetzt, um ihr Nachhaltigkeitsmanagement und ihr Kerngeschäft optimal an den SDGs auszurichten.
Die FKB unterstützt die von den Nations Nationen festgelegten SDG vollumfänglich und erachtet sie als zentral für die Förderung einer globalen nachhaltigen Entwicklung.
Zur effizienten Ausrichtung der Massnahmen hat die ESG-Arbeitsgruppe (AG ESG) die SDGs identifiziert, auf die sich das Geschäftsmodell der Bank tatsächlich auswirken kann. So legt die FKB ihren Akzent auf 8 SDGs: Gesundheit und Wohlergehen (3), hochwertige Bildung (4), Geschlechtergleichheit (5), bezahlbare und saubere Energie (7), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (8), Industrie, Innovation und Infrastruktur (9), verwantwortungsvoller Konsum und Produktion (12) und Massnahmen zum Klimaschutz (13).