Nachhaltigkeitspolitik
Als verantwortungsvolles Bankinstitut erfüllt die FKB nicht nur die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sondern verpflichtet sich auch, ihre eigenen ESG-Richtlinien umzusetzen. So hat sie 2024 ihre Nachhaltigkeitspolitik weiterentwickelt, welche die wichtigsten Kapitel zu Geschäftsethik, Kundenschutz, Daten- und Informationsschutz, Zugang zu Finanzierung und Umweltauswirkungen von Finanzierungen enthält.
Mit diesem Ansatz verfolgt die FKB einen Ansatz der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, der darauf abzielt, wirtschaftliche Leistung mit positiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt in Einklang
zu bringen.
Gesetzliche Normen einhalten
Die FKB erkennt die internationalen Menschenrechtsstandards an und bekennt sich vollumfänglich zu deren Werten und Bestrebungen. Sie legt den Schutz der Integrität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Fokus. Die Personalrichtlinien verbieten jede Form der direkten oder indirekten Diskriminierung. Vorgesetzte müssen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs für ein gesundes, arbeitsfreundliches und belästigungsfreies Klima sorgen.
Den Mitarbeitenden wird ein interner Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt, um Persönlichkeitsverletzungen oder Unregelmässigkeiten wie Verstösse gegen Gesetze, Reglemente oder Weisungen zu melden.
Das Personalreglement und die Personalrichtlinien sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge. Sie enthalten Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäscherei. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bestätigt schriftlich, diese Richtlinien zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Diese Themen werden auch am Einführungstag für neue Mitarbeitende sowie im Rahmen von Weiterbildungen thematisiert.
Die FKB investiert beachtliche Mittel, um der Geldwächerei und der Terrorismusfinanzierung wirksam entgegenzutreten. Sie erfüllt auch die Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflicht. Die Kundinnen und Kunden sind für die Einhaltung der auf sie anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen, insbesondere der Steuererklärungspflicht und der Steuerentrichtung, verantwortlich. Die Kundinnen und Kunden entbinden die Bank von jeglicher diesbezüglichen Haftung.
Gewährleistung der Konformität
Konformität und Einhaltung der Standesregeln gehören zu den Grundwerten der FKB. Als verantwortungsvolles Bankinstitut stellt die FKB Loyalität, Integrität und Berufsethik in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu ihren Anspruchsgruppen. In Übereinstimmung zu handeln bedeutet, sämtliche Handlungen der Bank unter strikter Einhaltung der auf die Bank- und Finanztätigkeiten anwendbaren Bestimmungen einzutragen. Dazu gehören die geltenden Gesetze und Reglemente, Berufs- und Standesnormen sowie interne Weisungen. Die strikte Anwendung dieser Grundsätze ist sowohl eine Pflicht gegenüber den Kunden als auch eine wesentliche Grundlage für den Ruf und die Zuverlässigkeit der FKB.
Sämtliche Kundenbeschwerden werden innerhalb der Abteilung Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance zentralisiert. Diese ist für die Bearbeitung verantwortlich und meldet sie – je nach Art und Schwere – an die zuständigen Instanzen: die Generaldirektion, den Verwaltungsrat oder gegebenenfalls an den Schweizer Bankenombudsmann.
Bei spezifischen Fragen oder Beschwerden zu Bank- und Finanzgeschäften der Bank können sich die Kundinnen und Kunden an einen neutralen Vermittler wenden: Den Schweizerischen Bankenombudsmann. Dieser fungiert als Informations- und Vermittlungsstelle ohne rechtsprechende Gewalt für die Kundinnen und Kunden der Mitgliedinstitute der SBVg. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bankingombudsman.ch
Bekämpfung des Steuerbetrugs
Zur Bekämpfung des Steuerbetrugs wendet die FKB die verschiedenen Regelungen im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch an. Dazu gehören insbesondere der OECD-Standard über den automatischen Informationsaustausch (AIA) und das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) zwischen der Schweiz und den USA.
Diese Vorkehrungen ermöglichen es den Steuerbehörden der Partnerstaaten, Finanzinformationen über Konten und Guthaben ihrer Steuerpflichtigen im Ausland zu erhalten. In der Schweiz stützt sich die Umsetzung auf zwei zentrale Rechtsgrundlagen: das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und das FATCA-Gesetz.
Diese Pflichten gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Die Daten der Kundinnen und Kunden – einschliesslich Informationen über ihr Vermögen – werden nur übermittelt, wenn die Schweiz mit dem betreffenden Staat ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat.
Die aktualisierte Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz den AIA anwendet, ist auf der Website der FKB sowie des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) abrufbar, das auch detaillierte Informationen zu den Modalitäten des automatischen Informationsaustauschs enthält.
Bekämpfung von Geldwäscherei
Die FKB hat strenge Massnahmen ergriffen, um jegliche Form von Korruption innerhalb des Instituts zu verhindern. In diesem Sinne verbietet ihre interne Regelung ausdrücklich die Annahme von Geld, Geschenken oder anderen Vorteilen, sei es direkt oder indirekt, im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Es werden nur die üblichen Gelegenheitsgeschenke toleriert, deren kommerzieller Wert in der internen Regelung als bescheiden beurteilt wird.
Die FKB untersteht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und erfüllt damit alle Anforderungen des Finanzsektors. Sie verfügt über eine Abteilung Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance, deren Aufgaben im Rahmen des FINMA-Rundschreibens 2017/1 «Corporate Governance – Banken» wahrgenommen werden, insbesondere die Verantwortlichkeiten der zweiten Verteidigungslinie. Dies gewährleistet die Trennung der Kontrollfunktionen und eine unabhängige Entscheidfindung. Die Abteilung besteht aus vier strukturellen Einheiten, darunter der Compliance-Einheit, welche die Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie der auf dem jeweiligen Markt geltenden Standesregeln überprüft.
Die Compliance-Funktion ist auch verantwortlich für die jährliche Beurteilung der Compliance-Risiken, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Gestützt darauf erarbeitet sie einen risikoorientierten Aktionsplan. Sie erlässt Richtlinien zur Festlegung der für eine wirksame Prävention notwendigen Verhaltens- und Organisationsregeln.
Eine spezielle Richtlinie, die für alle Mitarbeitenden gilt, konkretisiert die Best Practices und Regeln zur Verhinderung von Geldwäschereirisiken bei der Bank. Alle Mitarbeitenden werden ab Stellenantritt obligatorisch über die geltenden Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei sowie zur Terrorismusfinanzierung geschult.
Die Bank wird auch jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass ihre Prozesse mit dem gesetzlichen und regulatorischen Rahmen in Einklang stehen.
Persönliche Daten schützen
Der Schutz von Kundendaten spielt für die FKB eine zentrale Rolle. Die FKB verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), das zusammen mit dem Bankgeheimnis die Kundinnen und Kunden vor unberechtigtem Zugriff auf ihre Personendaten schützt. Sie hat Governance-Prinzipien sowie technische, organisatorische und infrastrukturelle Massnahmen eingeführt, um ein hohes Mass an Datensicherheit zu gewährleisten.
Die Bank verarbeitet die Daten ihrer Kunden und Geschäftspartner insbesondere zur Erfüllung ihrer vertraglichen, gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen sowie zur Verfolgung ihrer berechtigten Interessen, wie der Entwicklung und Konsolidierung der Geschäftsbeziehungen.
Um den oben genannten Verpflichtungen nachzukommen, kann die FKB bestimmte Dienstleistungen an Dritte auslagern, insbesondere im Bereich der Informatik oder der Verwaltung. Diese Dritten sind vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten verpflichtet. Darüber hinaus trifft die Bank alle zumutbaren Massnahmen, um die Sicherheit der Datenübermittlung an Dritte zu gewährleisten. Diese Dritten dürfen selbst nur dann Unterauftragnehmer einsetzen, wenn die Bank dem zugestimmt hat.
Der Kundschaft stehen unter Vorbehalt der anwendbaren gesetzlichen Einschränkungen insbesondere folgende Rechte zu:
– Recht auf Auskunft über seine Personendaten sowie über die Modalitäten ihrer Verarbeitung durch die Bank;
– Recht auf Berichtigung seiner Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind;
– jederzeitiges Widerrufsrecht der Zustimmung;
– Recht auf Portabilität, d.h. im gesetzlich vorgesehenen Rahmen die Rückgabe der der Bank gelieferten Daten oder deren Übertragung an einen Dritten zu verlangen;
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten, insbesondere durch Widerspruch gegen deren Verwendung zu Marketingzwecken;
– Recht auf Löschung der Daten, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, unter Vorbehalt der anwendbaren Aufbewahrungsfristen nicht mehr erforderlich sind.
Die FKB bewahrt personenbezogene Daten so lange auf, wie dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In der Regel werden die Unterlagen daher zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach Abschluss der Transaktion vernichtet.
Intern ist die Geheimhaltungspflicht, insbesondere die Einhaltung des Bankgeheimnisses, in den Arbeitsverträgen, im Personalreglement sowie in verschiedenen internen Weisungen formell verankert. Die Mitarbeitenden der Bank werden regelmässig auf die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Regeln hingewiesen, insbesondere durch interne Schulungen.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Kundinnen und Kunden finden Sie in der «Datenschutzerklärung» auf der Website der Bank. Die Kundschaft wird auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglementen der BCF, den Nutzungsbedingungen der Website, den Nutzungsbedingungen für Mobile Banking, den Nutzungsbedingungen für One, den Nutzungsbedingungen für den Finanzassistenten sowie den Nutzungsbedingungen für Twint über die Datenschutzbestimmungen informiert.
Gewährleistung der Datensicherheit
Alle persönlichen und besonders schützenswerten Daten werden durch ein mehrstufiges Sicherheitssystem geschützt. So sind alle nicht öffentlichen Räume der Bank durch ein Zugangskontrollsystem geschützt und nur ordnungsgemäss befugte Personen haben Zugriff darauf.
Ebenso kann der Zugriff auf die Informatiksysteme der FKB nur mit einer individuellen Identifikationsnummer und einem persönlichen Passwort der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Jeder einzelne Computer ist mit einem persönlichen Passwort geschützt.
Der Zugriff auf die Daten ist nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank oder ordnungsgemäss beauftragten Personen gestattet und beachtet den Grundsatz, dass die Information nur dann zu erhalten ist, wenn sie «Need to Know» erforderlich ist.
Was die Cybersicherheit betrifft, so wird die Robustheit des Systems regelmäßig bewertet, und es werden Tests durchgeführt, um seine Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu überprüfen. Die IT-Infrastruktur der FKB wird vollständig an die Swisscom (Schweiz) AG ausgelagert, die ihren eigenen Sicherheitsstandard ITSLB (IT Security Level Basic) anwendet. Dieser Standard basiert auf anerkannten Best Practices im technischen, organisatorischen und infrastrukturellen Bereich.
Der Sicherheitsansatz von Swisscom deckt sämtliche von der FKB genutzten Informatikschichten ab, nämlich: Anwendungen, Datenbanken, Dienste, Speicherung, Arbeitsplätze, Netzwerke und Server. Swisscom gewährleistet auf jeder Ebene durch ein konsequentes Konfigurations-, Schutz-, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie Kontroll- und Reportingprozesse eine optimale Sicherheit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reglemente
Die Kundinnen und Kunden der FKB können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglemente der Bank sowie verschiedene nützliche Dokumente und Informationen online einsehen, insbesondere:
– Die Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), welche allgemeine Informationen zu den wichtigsten Finanzdienstleistungen sowie zu den Risiken des Handels mit Finanzinstrumenten liefert;
– Die Beschreibung der von der FKB angebotenen Finanzdienstleistungen sowie der im Rahmen des Anlegerschutzes eingeführten Bestimmungen;
– Ein informatives Merkblatt zu Provisionen und Retrozessionen, worin die Tragweite von Artikel 31 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freiburger Kantonalbank erläutert wird.