Corporate Governance und Unternehmensethik

Mit einer Bilanzsumme von 27,3 Milliarden Franken ist die FKB Marktführerin in ihrem Kanton, und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wächst seit rund 20 Jahren. Dank der Gesundheit der Bank und der Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt sie über die besten Voraussetzungen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

Aufgrund einer effizienten und nachhaltigen Unternehmensführung trägt die FKB zur eigenständigen Entwicklung des Kantons Freiburg und zur Erhaltung seiner Ressourcen bei. Die Grundsätze der Corporate Governance der FKB sind im Geschäftsbericht beschrieben.

Transparenz und Dialog mit den Ansprechpartnern

Durch regelmässige und intensive Gespräche mit ihren Ansprechpartnern erkennt die FKB, welche Anforderungen sie erfüllen muss, beobachtet Trends und definiert Stärken und Verbesserungspotenziale. Unter Ansprechpartnern versteht die FKB alle Wirtschaftsakteure, die eine bedeutende Rolle bei der Wertschöpfung oder den Aktivitäten der FKB spielen.

Kundinnen und Kunden

Eine persönliche Beziehung zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und ein enger Kontakt im gesamten Tätigkeitsbereich der Bank sind zentrale Aspekte.

Die Beratungsintensität und Kontakthäufigkeit sind den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und dem Umfang der Kundenbeziehung angepasst. Um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Zugangskanälen.

Die FKB organisiert Veranstaltungen, bei denen sie den Dialog mit ihren regionalen Ansprechpartnern fördert. Zu den angebotenen Dienstleistungen werden regelmässig Markt- und Zufriedenheitsstudien durchgeführt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Zufriedenheitsumfragen durchgeführt. Die FKB verfügt zudem über ein institutionalisiertes Instrument des Ideenmanagements, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. So ermutigt die FKB deren unternehmerisches Denken und Handeln und stellt unternehmerische Aktivitäten in den Vordergrund. Die Personalkommission (PERKO) der FKB vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Führungsgremien der Bank. Die Personalkommission wird durch ein separates Reglement geregelt.

Auf Seite 30 des Nachhaltigkeitsberichts wird beschrieben, wie die FKB ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Veränderungsprozesse einbezieht.

Staat Freiburg

Mit dem Kanton Freiburg wird ein regelmässiger und institutionalisierter Dialog über wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen geführt.

Zulieferer und Partner

Zulieferer und Partner werden über Ausschreibungen und Submissionen oder in institutionalisierten Gremien für einen Austausch und die Steuerung der Partnerschaft einbezogen.

Kommunikation

Die verschiedenen Behörden und Medien werden in erster Linie durch Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und aufsichtsrechtliche Berichte informiert. Ansonsten können Anfragen an die Bank über deren Pressestelle eingereicht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der FKB.

Verhaltensnormen

Die FKB anerkennt die internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den darin enthaltenen Werten und Bestrebungen. Die Personalrichtlinien der FKB regeln den Integritätsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Diese dürfen weder direkt noch indirekt diskriminiert werden. Vorgesetzte müssen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs für ein arbeitsfreundliches und belästigungsfreies Klima sorgen.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen interne Möglichkeiten zur Verfügung, um Persönlichkeitsverletzungen oder Unregelmässigkeiten wie Gesetzes-, Verordnungs- und Normverstösse zu melden.

Das Personalreglement und die Personalrichtlinien sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge. Sie beinhalten Verhaltensregeln, die sich insbesondere mit Bestechung und Geldwäsche befassen. Die Mitarbeiter/-innen bestätigen schriftlich, dass sie diese Richtlinien erhalten haben, und verpflichten sich, diese zu befolgen. Diese Themen werden sowohl am Einführungstag für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch in verschiedenen Schulungen behandelt.

Die FKB investiert beachtliche Mittel, um der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung wirksam entgegenzutreten. Sie erfüllt auch die Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflicht. Die Kundschaft ist ihrerseits für die Einhaltung der für sie geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen verantwortlich, wozu namentlich die Steuererklärungs- und Steuerzahlungspflicht gehören. Die Kundinnen und Kunden entbinden die Bank von jeglicher diesbezüglichen Verantwortung.

Die FKB hat interne Prozesse eingeführt, die sich mit der Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sowie mit der Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen befassen. Zudem gewährleistet die FKB eine optimale Kommunikation zwischen den Geschäftsbereichen an der Front und den Compliance-Spezialisten, um diese Ziele so effizient wie möglich zu erreichen.

Struktur und Aufsicht

Die Wahlmodalitäten des Verwaltungsrats und die Amtsdauer seiner Mitglieder sowie die diesbezüglichen Kompetenzen sind im Gesetz über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) vom 22. November 1988 festgelegt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie die Ausbildung, der berufliche Werdegang und die weiteren Mandate seiner Mitglieder und seines Präsidenten oder seiner Präsidentin werden auf der Website der FKB sowie im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Kompetenzen des Verwaltungsrats sind festgelegt und veröffentlicht, genauso wie dessen verschiedene Gremien und deren Mitglieder. Das Verfahren zur Ernennung und Auswahl der Mitglieder des obersten Leitungsorgans ist ebenfalls festgelegt und öffentlich zugänglich.

Die Generaldirektion erarbeitet ihre Strategie in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat. Diese wird vom Verwaltungsrat genehmigt. Zur Vertiefung von Kernfaktoren zur Entwicklungsplanung der FKB findet einmal im Jahr ein Verwaltungsratsseminar statt. Dazu gehört auch die Thematik der Strategie. Die Leistung des obersten Führungsorgans wird jedes Jahr einer Selbstbewertung unterzogen.

Der Prüf- und Risikoausschuss vergewissert sich in regelmässigen Abständen, dass die Risiken beherrscht werden. Wesentliche Bedenken werden der Generaldirektion und dem Verwaltungsrat vorgelegt.

Die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verpflichtungen werden explizit erläutert. Alle Parteien (Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zulieferer, Vertreterinnen und Vertreter des Staates und der Öffentlichkeit) werden über die Reportingprozesse informiert.

ESG-Governance

Management der nachhaltigen Entwicklung

Vision

Die Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der FKB-Vision. Alle Aktivitäten der FKB beruhen auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, die auf ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien beruhen. Es gelten die Grundsätze der Good Governance.

Die Richtlinien zur Unternehmensführung, die Grundsätze der Risikopolitik, die Kreditpolitik, die Dienstleistungsstandards, die Charta für nachhaltige Entwicklung, das Personalreglement und die Personalrichtlinien sind grundlegende Bausteine des Nachhaltigkeitsmanagements.

Zweck

Der Zweck der FKB ist im Gesetz vom 22. November 1988 über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) verankert. Gemäss Art. 2 des FKBG verfolgt die FKB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben drei Ziele:

– Zur Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg beitragen;

– Den Finanzbedarf von Unternehmen und Privatpersonen abdecken; sichere Anlagemöglichkeiten für ihre Ersparnisse und ihr Kapital anbieten;

– Dem Kanton Freiburg finanzielle Ressourcen bereitstellen.

Unsere Werte

Vertrauen

Die Kundschaft steht im Mittelpunkt. Die FKB erfüllt deren Bedürfnisse und ist ein vertrauenswürdiger Partner. Die Beziehungen sind transparent, direkt und konstruktiv.

Kompetenz

Die FKB stützt sich auf qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie fördert ihre Weiterbildung, damit sie ihre Kompetenzen ständig ausbauen können.

Effizienz

Ob in ihren Kundenbeziehungen, ihren Produkten, Prozessen oder ihrer Organisation, Effizienz ist für die FKB von zentraler Bedeutung. Die Führungsstruktur der Bank und die Geschäftsabläufe ermöglichen schnelle Entscheidungsfindungen.

ESG Engagement

Die Geschäftstätigkeit der FKB beruht auf Nachhaltigkeitsgrundsätzen und basiert auf ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien. Die Prinzipien der Corporate Governance werden umgesetzt.

Strategie

Die FKB schafft ein Vertrauensklima und erfüllt die Kundenbedürfnisse auf verantwortungsvolle Weise gemäss den ESG-Prinzipien. Dies bedeutet:

– Teilen ihrer Werte mit ihren Kundinnen und Kunden;

– ESG-Kriterien systematisch in ihre Aktivitäten integrieren;

– Die Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Markenbotschafterinnen und -botschafter stärken.

Geschäftsmodelle

Die FKB entwickelt ihre Strategien, indem sie ihre Geschäftsmodelle weiterentwickelt. Dazu verwendet sie insbesondere die Methode „Business Model New Generation“.

Durch die Anwendung dieser Methodik stehen die den Kundinnen und Kunden angebotenen Mehrwerte stets im Mittelpunkt der Anliegen, Aktivitäten und Innovationen der FKB. Auch sind die ESG-Erwartungen der Kundinnen und Kunden fester Bestandteil der von der FKB umgesetzten Geschäftsmodelle.

Unterstützende Projekte

Der Verwaltungsrat entscheidet über das Investitionsbudget für künftige Projekte und unterstützt damit die von der Geschäftsleitung der FKB vorgeschlagenen ESG-Anstrengungen.

Dadurch wird der Kreislauf von der Umsetzung der Vision hin zu den unterstützenden Projekten in einem geführten und kohärenten Prozess durch die gesamte Organisation des Unternehmens gewährleistet.

ESG Organisation

Verwantortlichkeiten

Die ESG-Verantwortung wird in der FKB-Governance wie folgt umgesetzt und gewährleistet:

  • Der Verwaltungsrat definiert und setzt die Strategie um;
  • Die Generaldirektion der FKB schlägt die Strategie vor, entwickelt Geschäftsmodelle und setzt Aktionspläne um;
  • 2022 hat die ESG-Arbeitsgruppe, eine Subdelegation der Generaldirektion, die ESG-Ziele der Charta für nachhaltige Entwicklung definiert, ESG-Massnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt.

ESG-Arbeitsgruppe

Die FKB leitet die ESG-Aktivitäten mit einer quer durch die Organisation verlaufenden ESG-Arbeitsgruppe (ESG AG), die sich aus den verschiedenen Ansprechpartnern zusammensetzt.

Die ESG AG wird vom Leiter Strategie / ESG / Wandel geleitet, welcher der erweiterten Geschäftsleitung angehört..

Die Mitglieder der ESG AG setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Bereiche zusammen:

  • Assistenz des Verwaltungsrates;
  • Personalwesen;
  • Recht, Risiken und Compliance;
  • Kreditmanagement;
  • Finanzen;
  • Produkte und Dienstleistungen;
  • Marketing und soziales Engagement;
  • Immobilien und Logistik;
  • IT und digitale Kanäle.

Jedes Mitglied ist in die Untergruppen der im Nachhaltigkeitsbericht ausgewiesenen Bereiche integriert:

  • Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen;
  • FKB als Arbeitgeber;
  • Gesellschaftliches Engagement;
  • Betriebsökologie und Klimaschutz.

Die externen Kooperationen

Die FKB arbeitet aktiv mit den Westschweizer und angrenzenden Kantonalbanken zusammen: BEKB, BCVs, BCV, BCGe, BCN und BCJ. Als Gründungsmitglied von Carbon Fri ist die FKB seit der Stiftungsgründung ein Akteur der Stiftung. Sie beobachtet auch die Strategie des kantonalen Klimaplans des Staats Freiburg.

Führungsrythmus

Die ESG AG hält je nach Anforderungen der Bank regelmässig Sitzungen ab, jedoch mindestens einmal pro Monat. Für spezifische Geschäfte werden vom ESG-Verantwortlichen kurzfristig Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt.

Bei Bedarf werden Projekte parallel geführt (z. B. Mobilitätsplan, Richtlinien SBVg), um ein effektives Arbeitstempo zur Zielerreichung zu gewährleisten. In solchen Fällen wird für die erforderlichen Kompetenzen eine angemessene Organisation erststellt – unter Einbeziehung aller notwendigen internen und externen Ansprechpartner.

Der ESG-Verantwortliche sorgt für eine ordnungsgemässe Koordinierung der Prioritäten und achtet darauf, dass potenzielle Interessenkonflikte die Umsetzung der ESG-Massnahmen nicht beeinträchtigen. Die Prioritätenkoordination für die Umsetzung der Strategie und den Wandel der Bank liegt in der Verantwortung der Generaldirektion. Vermutungen bezüglich eines dauerhaften Interessenkonflikts werden daher sofort innerhalb letzterer behandelt.

Rechtliche Informationen

Gesetzt über die FKB

Die FKB geniesst die volle Garantie des Kantons Freiburg.

Die FKB ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie ist eine vom Staat getrennte Einheit, wird aber durch das Gesetz über die Freiburger Kantonalbank (FKBG) geregelt und geniesst gemäss Art. 3 des FKBG eine Staatsgarantie. Damit garantiert der Staat die finanziellen Verpflichtungen der Bank. Zur Absicherung dieser Garantie leistet die FKB dem Staat jährlich eine Entschädigung, die den Risiken und Ergebnissen der Bank Rechnung trägt.

Konformität

Compliance und die Einhaltung ethischer Regeln gehören zu den starken Werten der FKB.

Konformität und von ethischen Regeln geprägtes Verhalten gehören zu den starken Werten der FKB. Als verantwortungsbewusste Bank stellt die FKB die Loyalität und Integrität ihrer Geschäftspraktiken ins Zentrum ihrer Beziehungen. Konformität bedeutet, dass die FKB bei ihrem Handeln die für Bank- und Finanzgeschäfte geltenden Bestimmungen einhält, unabhängig davon, ob es sich um Gesetze, Verordnungen, Berufs- oder Standesregeln oder interne Normen handelt. Die Einhaltung dieser Grundsätze bedeutet eine Verpflichtung gegenüber den Kundinnen und Kunden sowie eine Garantie für das Vertrauen und den Ruf der Bank.

Bei spezifischen Fragen oder Beschwerden zu Bank- und Finanzgeschäften der Bank können sich die Kundinnen und Kunden an einen neutralen Vermittler wenden: den Schweizerischen Bankenombudsmann. Dieser fungiert für Kundinnen und Kunden der Mitgliedsinstituten der Schweizerischen Bankiervereinigung als Informations- und Vermittlungsstelle ohne Rechtsprechungsbefugnis.

Schutz der Kundendaten

Die FKB hält sich strikt an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Der Schutz von Kundendaten spielt für die Bank eine zentrale Rolle. Die FKB verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), das zusammen mit dem Bankgeheimnis die Kundinnen und Kunden vor unberechtigtem Zugriff auf ihre von der FKB bearbeiteten Personendaten schützt.

Hierfür wurden Governance-Grundsätze sowie technische, organisatorische und infrastrukturbezogene Massnahmen ergriffen.

Intern ist die Einhaltung der Kundenvertraulichkeit, insbesondere des Bankgeheimnisses, auch in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Personalreglement und in den Weisungen festgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmässig für die Einhaltung der entsprechenden Normen und Massnahmen sensibilisiert, insbesondere durch verschiedene interne Schulungen.

Informationen über die Handhabung von Personendaten durch die Bank und die diesbezüglichen Kundenrechte sind auf der Website der Bank veröffentlicht. Die Kundinnen und Kunden werden auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglementen der FKB, in einem speziellen Informationsblatt sowie in den Nutzungsbedingungen ihrer Internetseite auf den Datenschutz aufmerksam gemacht.

Steuerwesen

Die FKB ist verpflichtet, die Vorschriften über den automatischen Informationsaustausch (AIA) anzuwenden.

Zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung wendet die FKB die verschiedenen Regelungen zum automatischen Steuerinformationsaustausch an, sei es nach dem OECD-Standard (AIA) oder im Rahmen des zwischen der Schweiz und den USA geschlossenen FATCA-Abkommens.

Diese Standards ermöglichen Steuerbehörden eines Partnerstaats, Daten und Finanzinformationen über die von ihren Steuerpflichtigen im Ausland gehaltenen Konten und Wertpapierdepots zu erhalten. Auf nationaler Ebene hat die Schweiz das Gesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIAG) und das FATCA-Gesetz eingeführt, die als Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen dienen.

Diese Normen gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Angaben zu Kundinnen und Kunden sowie deren Vermögen werden nur ausgetauscht, wenn die Schweiz mit dem betreffenden Partnerstaat ein Abkommen abgeschlossen hat. Eine Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz derzeit AIA betreibt, ist auf der Website der FKB sowie auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen3 zu finden. Letztere enthält auch sämtliche Informationen zum AIA.

Cybersicherheit

Im Bereich der Cybersicherheit wird die Systemsicherheit regelmässig überprüft und seine Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe getestet. Die IT-Infrastruktur ist vollständig an die Swisscom (Schweiz) AG ausgelagert, die einen eigenen Sicherheitsstandard (ITSLB – IT-Security Level Basic) eingeführt hat, der auf den Best Practices in den Bereichen Technik, Organisation und Infrastruktur basiert.

Der Ansatz von Swisscom erstreckt sich über alle von der FKB genutzten IT-Ebenen: Applikationen, Datenbanken, Dienstleistungen, Datenspeicherung, Arbeitsplätze, Netzwerke und Server. In jeder dieser Schichten gewährleistet Swisscom die Sicherheit der Konfigurierung, der Schutzsysteme, des Identitäts- und Zugriffsmanagements, der Kontrolle und des Reportings.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reglemente

Die Kundinnen und Kunden der FKB können die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglemente der Bank sowie die folgenden Dokumente und Informationen in einem speziellen Bereich einfach online abrufen:

  • Die Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), welche allgemeine Informationen zu den wichtigsten Finanzdienstleistungen sowie zu den Risiken des Handels mit Finanzinstrumenten liefert;
  • Die Beschreibung der von der FKB angebotenen Finanzdienstleistungen sowie der im Rahmen des Anlegerschutzes eingeführten Bestimmungen;
  • Ein informatives Merkblatt zu Provisionen und Retrozessionen, worin die Tragweite von Art. 31 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freiburger Kantonalbank erläutert wird